Heute lastet die ganze Verantwortung für Kloster und Wallfahrt auf den 13 Benediktinermönchen. Von ihnen sind mehr als die Hälfte über 80 Jahre alt. Rund 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (15 Vollzeitstellen) arbeiten im innerklösterlichen Bereich, in der Wallfahrt, im Gästehaus und im Klosterladen. Der klostereigene Bauernhof ist verpachtet.
Das Kloster Mariastein ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft alten Rechts des Kantons Solothurn.
«Alten Rechts» weist auf die Tatsache hin, dass das Kloster Mariastein bereits vor der Inkraftsetzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches 1912 eine eigene Körperschaft bildete.
Weiter untersteht ein katholisches Kloster dem kanonischen Recht der römisch-katholischen Kirche aus dem Jahre 1983. Die Ordensinstitute werden in den Kanones 573-709 des Kirchenrechts geregelt. Hinzu kommen die Ordensregel des hl. Benedikt (6.Jh.) und das Eigenrecht der Schweizerischen Benediktinerkongregation (seit 1986). Klosterinterne Bestimmungen vervollständigen das Regelwerk.
Ziele der neuen Trägerschaft:
Neu beruht die Trägerschaft von Mariastein auf drei Säulen:
1. Verein Benediktinerkloster Mariastein
Rechtssphäre für Konventualen des Klosters. Gegründet am 14. August 2024. Vorstand Peter von Sury (Präsident), Armin Russi, Martin M. Planzer, Ludwig Ziegerer.
2. Mariastein Betriebs AG
Fusion der drei klostereigenen Aktiengesellschaft: Hofgut Mariastein AG, Beneficientia AG und Hotel Restaurant Post AG. Bündelung der wirtschaftlichen Aktivitäten. Verwaltungsrat: Johann Rudolf Meier, Theo Seckinger, Abt Peter von Sury, Susanne Winkler, Thomas Ziegler (Präsident); Geschäftsführer: Florian Dolder. Realisiert am 01. Juni 2024.
Die klostereigenen Hotel- und Restaurantbetriebe Kreuz und Post sowie der Gästebereich des Klosters werden von der BeRest AG, Basel, geführt.
3. Verein Pilgerstätte Mariastein
In Zukunft soll ein Verein für die Wallfahrt organisatorisch, personell und finanziell zuständig sein. Die Umsetzung dieses Postulates ist in Arbeit.